Am 11. August 1922 erklärte der Reichspräsident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert (SPD), das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne. Komponiert wurde die Melodie von Joseph Haydn Ende des 18. Jhdts., den Text schrieb der deutsche Hochschullehrer Hoffmann von Fallersleben 1841. Ebert hoffte mit „Einigkeit und Recht und Freiheit“ der noch jungen, zersplitterten, ersten Demokratie Deutschlands Zusammengehörigkeit zu vermitteln.